Wir sind hauptsächlich im Gültigkeitsbereich
der Personenbeförderung nach § 46 (PBefG) tätig.
Aus rechtlichen Gründen und in Abgrenzung zum öffentlichen Krankentransport sowie dem Rettungsdienst dürfen nur Personen befördert werden, die während der Fahrt keiner medizinischen oder ärztliche Betreuung bedürfen. ☤
Aufgrund diverser Gesundheitsreformgesetze sind nicht alle aufgeführten Dienste auch Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bzw. müssen vorher von dort schriftlich genehmigt werden.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung rechnen wir direkt mit allen gesetzlichen Kostenträgern ab. Privatpatienten erhalten, wie gewohnt, eine Privatrechnung.
Unsere freundlichen Mitarbeiter in der Einsatzzentrale geben Ihnen gerne Auskunft, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden, und welche einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen. Bei der Beantragung zur Übernahme von Fahrkosten stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontakt: eMail: Info@pbb-stralsund.de / Tel.: 03831 / 39 24 00
Beachten Sie bitte, dass von Ihnen ein gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt, bis zur persönlichen Belastungsgrenze, zu entrichten ist. Dieser beträgt 10% des Fahrpreises, mind. 5,00€ bis maximal 10,00€ und wird vor Fahrtantritt in bar fällig. Besitzen Sie einen Befreiungsausweis, ist dieser auf Fahrten mitzuführen.
Dieser Service ist für alle Menschen gedacht, denen eine sitzende Fahrt aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann.
Verlegungsfahrten von
Krankenhaus zu Krankenhaus
Heimfahrten
nach der Entlassung.
Wenn Treppenstufen nicht mehr selbst bewältigt werden können, kann unser Tragedienst beauftragt werden.
Tragedienst für Menschen mit einer Gehbehinderung
Wenn Treppenstufen nicht mehr selbst bewältigt werden können, kann unser Tragedienst beauftragt werden. Ganz gleich ob sie regelmäßig an bestimmten Tagen und zu bestimmten Uhrzeit aus dem Haus möchten. Dadurch ist es möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Alltagsgeschäfte zu erledigen.
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